Akkreditiert werden Journalisten mit Presseausweisen folgender Organisationen:
- Deutscher Journalisten Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen - und Journalisten-Union (dju in ver.di)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Freelens
- und Personen mit dem internationalen Presseausweis der International Federation of Journalists (IFJ) in Brüssel
Einen journalistischen Redaktionsauftrag benötigen folgende Journalisten für ihre Akkreditierung:
- Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden
- die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege legitimieren. Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- die ein aktuelles Impressum vorlegen, in dem sie als Redakteure/ Fotograf/ ständige Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
- Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen, die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (privat- oder öffentlich/ rechtlich) mit Originalbriefkopf (keine Kopie) vorlegen können.
- Journalisten/ Fotografen
- die einen auf die aktuelle Messe bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen oder sich durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege legitimieren. Belege dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- die ein aktuelles Impressum vorlegen, in dem sie als Redakteure/ Fotograf/ ständige Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
- Mitglieder von Jugendpresseorganisationen. Sie erhalten gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises einmalig eine Tageskarte.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert bzw. nach Nachweis, dass die Online-Publikation in der jeweiligen Branchen etabliert ist und eine entsprechende Reichweiter vorweisen kann. Das Medium/ Webseite muss länger als 3 Monage existieren und regelmäßig aktualisiert werden
Ausnahmen: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z. B. SPIEGEL online, nordbayern.de usw. - Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind (z. B. Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen).
- Alle ausländischen Pressevertreter (Wohnort außerhalb Deutschlands), die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z. B. durch den offiziellen Presseausweis des jeweiligen Landes.
- Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage des in Deutschland gültigen Ausweises (s. o.) akkreditiert.
- Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist. Trifft dies zu, so erhalten diese Antragsteller einmalig eine Tageskarte.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation
- Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z. B. Fleet Street London, Universal Press (USA), citypress24 (England), City News (England) usw.
- Personen mit abgelaufenen Presseausweis
- Personen, denen andere Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines offenen Kanals nutzen
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht!
Wichtiger Hinweis:
Die Abteilungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der AFAG Messen, der RETRO Messen sowie der Netcomm behalten es sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung der Messen einzufordern.